Rehasport
Während bei der Prävention die Teilnehmer ihre Gesundheit
erhalten wollen und eben vorbeugend tätig werden, kommt der Reha-Sport nach einer Erkrankung, Verletzung, bei einem chronischen Leiden und der drohenden Gefahr einer ernsthaften Erkrankung zum tragen.
erhalten wollen und eben vorbeugend tätig werden, kommt der Reha-Sport nach einer Erkrankung, Verletzung, bei einem chronischen Leiden und der drohenden Gefahr einer ernsthaften Erkrankung zum tragen.In unserer Unterabteilung Rehabilitationssport bieten wir speziell für den Bereich Stütz- und Bewegungsapparat ausgewählte Übungsprogramme an. Da wir jetzt auch die Herzsport Zulassung haben, bauen wir auch hierfür eine neue Gruppe auf.Die Qualität wird durch betreuende Ärzte und qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung in enger Abstimmung festgelegt. Thomas Nicht hat die Lizenz für den Bewegungsapparat, Thomas Runge für die Herzsportgruppen. Unsere Übungsprogramme wurden vom Landesverband des Deutschen Behinderten Sport Bundes ( RBSV-SH ) geprüft und lizenziert und werden damit von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Ihr Arzt verschreibt - ähnlich wie bei Medikamenten - auf dem Verordnungsblatt 56 die Art und Dauer der Maßnahme, Sie lassen sie sich von Ihrer Krankenkasse genehmigen und können dann an unserem Rehabilitationssport-Angebot teilhaben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Übungsstunden, Ihr einziger eigener Aufwand besteht aus dem ermäßigten Monatsbeitrag von € 8.00.- . Im Regelfall werden 50-120 Trainingseinheiten in einem Zeitraum von 18 -36 Monaten verordnet.
Ziel eines Rehabilitationstrainings ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu erbessern,
das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben anregen.
das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben anregen.
Worauf muss der Arzt beim Verordnen von Rehabilitationssport achten ?
Die Verordnung ist Grundlage für die Prüfung der Übernahme durch die Kostenträger. Die Diagnose ist vom Arzt
eindeutig zu formulieren und sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:
eindeutig zu formulieren und sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:
Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung
Prognose und Begleiterkrankungen
Belastungseinschränkungen und Hinweise zu kontraindizierten Übungen
Angabe eines Rehabilitationszieles, das den Zustand des Behinderten bzw. chronisch Kranken beschreibt, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Rehabilitationssportes erreicht werden kann.
Bei einer Ablehnung durch den Kostenträger hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg, wenn der behandelnde Arzt
im Einzelfall weiterhin ein Funktionsdefizit nachweisen kann und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist. Das kommt jedoch in der Praxis eher selten vor.
im Einzelfall weiterhin ein Funktionsdefizit nachweisen kann und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist. Das kommt jedoch in der Praxis eher selten vor.
Dauer und Häufigkeit
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. In der Regel erfolgt die Einzelverordnung für 18 bis 36 Monate ( Besondere Indikationen ). Folgeverordnungen sind im Einzellfall möglich. Bei bestimmten Diagnosen kann bei schweren Verläufen lebenslang Rehabilitationssport notwendig sein.
Die Teilnehmer am Rehabilitationssport auf Verordnung sollen zum lebenslangen Sport in Vereinen motiviert werden, auch wenn keine Kostenübernahme mehr möglich ist.
Der Rehabilitationssport bildet einen Schritt zur Selbsthilfe und mehr Eigenverantwortlichkeit des Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung für seine Gesundheit. Aus dem Rehabilitationssport mit Verordnung sollen die Betroffenen den Spaß und das Bedürfnis zum lebenslangen Sporttreiben auf eigene Kosten mitnehmen.
Nach dem Rehabilitationssport auf Verordnung können Menschen mit einer Behinderung oder chronisch kranke Menschen entsprechend ihrem Interesse und Leistungsvermögen in den Bereichen gesundheitsorientierter Rehabilitationssport, Breitensport und auch Leistungssport weiter sportlich aktiv sein. Unser Hauptverein bietet hierfür eine gute Grundlage und Möglichkeit.
Welche Rehabilitationssportarten bietet unser Rehasportverein an?
Folgende auf die Behinderung bzw. chronische Erkrankung angepassten Bewegungsangebote sind von den Krankenkassen anerkannt:
Gymnastik mit Elementen aus Qigong und Tai Chi
Bewegungsspiele in Gruppe